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Mandat

Zur Vorbereitung auf eine ausführliche persönliche Beratung müssen Sie in einer telefonischen Kontaktaufnahme kurz Ihr Anliegen schildern und einen Termin vereinbaren. Ohne vorherige Terminvereinbarung kann ich Ihnen leider keine Beratung anbieten.

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, empfiehlt es sich, bereits vor der anwaltlichen Beratung eine sogenannte Deckungszusage, am besten schriftlich, z.B. als Fax, anzufragen und dem Anwalt die Deckung vorzulegen. Ansonsten ist auch die Korrespondenz um die Deckung eine gebührenpflichtige Tätigkeit des Anwalts. Sie können mit der Deckungszusage entspannt auf die anwaltliche Tätigkeit vertrauen. Ein mit Ihrer Versicherung vereinbarter Selbstbehalt muss am Ende der Tätigkeit meist privat bezahlt werden.

Besteht keine Rechtsschutzversicherung, werden in der ersten Beratung gegen Ende auch die Kosten angesprochen. Die erste Beratung selbst kostet zwischen 50,- und 150,- €.

Die Gebühren des Rechtsanwalts bei Gericht sind im Gesetz geregelt, vgl. RVG. Für die außergerichtliche Tätigkeit kann eine Vergütungsvereinbarung getroffen werden, denn der Gesetzgeber hat hier die zwingende Geltung des Gesetzes über die Rechtsanwaltsgebühren aufgelockert. Wird eine solchen Vereinbarung gewünscht, schlage ich auf Zeit- oder Volumenbasis vor. Lohnend, also günstiger für den Mandanten, ist dies allerdings nur bei einem gewissen Aufkommen pro Quartal, also in aller Regel nur für Grusskunden oder Firmen. Nach Wahl des Mandanten kann also entweder auf die Stunde oder auf das Schriftstück bezogen, und an der Bedeutung des Mandats orientiert zwischen 70,- und 150,- € je Schreiben oder 180,- € ff je Stunde, ein Rahmenvertrag geschlossen werden. Ansonsten bleibt es bei den streitwertabhängigen Gebühren.

Meine Anwaltsvollmacht (PDF)