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Arbeitsrecht

Sie haben einen Arbeitsvertrag – oder leider auch keinen schriftlich ausgestellten, da nur mündlich oder als Aushilfe angestellt?
Sie meinen, es könne dennoch das sogenannte „faktische Arbeitsverhältnis“ vorliegen und damit sämtliche Arbeitsschutzbestimmungen und Arbeitnehmerrechte gelten? Es wären hier auch die Grenzen des Direktionsrechts zu klären – was darf der Arbeitgeber in solchen Fällen mehr als im schriftlichen Arbeitsvertrag?